Keine Mehrwertsteuer auf kommunale Dienstleistungen

25. Oktober 2012

SPD-Europapolitiker Förster: „Der Freistaat muss sich gegen die Besteuerung kommunaler Dienstleistungen wehren!“ – SPD Landtagsfraktion reicht Dringlichkeitsantrag ein

Der Brandbrief des Bayerischen Städtetagpräsidenten, Uli Maly (SPD), an den bayerischen Finanzminister schlug hohe Wellen. Hintergrund: der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben Leistungen von Kommunen als mehrwertsteuerpflichtig eingestuft. Nicht daran zu denken, was das für bayerische Kommunen heißt, wenn diese eine Mehrwertsteuer für ihre Dienstleistungen verlangen müssten. „Das würde bedeuten, dass auf Bürgerinnen und Bürger Mehrkosten zukommen und auf Kommunen noch mehr Bürokratie“, so der Augsburger SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Linus Förster.

Sportvereine, die die Gemeindeturnhalle mieten oder Bürger deren Abfallentsorgung von einer anderen Kommune vollzogen wird: sie alle müssen dann tiefer in die Tasche greifen. Gemeinsam mit Kollegen aus der Fraktion - darunter auch sein Augsburger Kollege Harald Güller – bringt Förster nun einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag ein, der das unterbinden möchte.

Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern eine Gesetzesänderung. Genau hier sieht der Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten der SPD-Fraktion Linus Förster die Staatsregierung in der Pflicht: „In dieser Arbeitsgruppe muss die Staatsregierung klar machen, wie sich der Freistaat um seine Kommunen sorgt und gegen die Besteuerung kommunaler Dienstleistungen eintreten. Das fordern wir in unserem Dringlichkeitsantrag.“

Aus dem bayerischen Finanzministerium gibt es bislang zu diesem Thema noch keine Meinung. Nachdem hier jedoch stets beteuert wird, wie wichtig die interkommunale Zusammenarbeit im Hinblick auf die demografische Entwicklung wird, müssen die Regierungsparteien dem Dringlichkeitsantrag der SPD zustimmen.

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