Aus dem Bundestag: Fakten zur Wahlrechtsreform

28. März 2023

Endlich ist es soweit: Die Wahlrechtsreform kommt! Damit verringern wir die Zahl der Bundestagsabgeordneten und halten das Parlament dauerhaft arbeitsfähig. Das ist mit CDU/CSU an der Regierung 16 Jahre nicht gelungen – auch, weil sich die CDU immer in der Geiselhaft der CSU befand. In den letzten 20 Jahren ist der Bundestag immer größer geworden. Mit dem jetzigen Wahlrecht würden bei jeder Wahl immer mehr Abgeordnete ins Parlament einziehen – ein großes Problem, denn das Parlament würde so weniger effizient und immer teurer. Diese Verschlechterung zulasten der Bürgerinnen und Bürger hätte die CSU aus purem Eigeninteresse wahrscheinlich auch die nächsten 16 Jahre lang in Kauf genommen.

Die Reform, die wir nun in der Ampel beschlossen haben, löst diese Probleme des alten Wahlrechts dauerhaft. Und: Das Wahlrecht wird einfacher und gerechter, denn alle Fraktionen sind in gleichem Maße von der Verkleinerung betroffen. Deshalb ist das Populismus-Spektakel, das die CSU jetzt veranstaltet, auch ziemlich albern: Wer mit Aussagen vom vorsätzlichen Wahlbetrug hetzt, hat den Gesetzentwurf entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

Fakten zur Wahlrechtsreform

Die Regelgröße von bisher 598 Sitzen erhöhen wir in § 1 des Bundeswahlgesetzes auf 630 – unter Beibehaltung der bisherigen 299 Wahlkreise. Durch die Erhöhung der Regelgröße erreichen wir, dass sich die Zahl der Wahlkreisersten, die kein Wahlkreismandat zugeteilt bekommen, verringert und eine absolute Ausnahme darstellt. Zudem eröffnen wir durch mehr Listenplätze bessere regionale Ausgleichsmöglichkeiten.

Wir entscheiden uns im neuen System der Verhältniswahl für eine 5-Prozent-Hürde – ohne Grundmandatsklausel. In der Sachverständigenanhörung wurde deutlich, dass die Fortgeltung der Grundmandatsklausel im System der Zweistimmendeckung einen stärkeren Systembruch darstellt, als dies bisher der Fall war. Die Erststimme dient nämlich vorrangig der Besetzung der von den Parteien nach ihrem Zweitstimmenergebnis errungenen Sitze und nicht wie bisher der Personenwahl.

Es wird weiterhin nur zwei Stimmen geben. Die Zweitstimme allein wird für die Verteilung der nunmehr 630 Sitze des Bundestags maßgeblich sein. Die auf die Landeslisten der Parteien entfallenden Zweitstimmen entscheiden über die Verteilung der Sitze, die in jedem Land zunächst nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung an die Wahlkreiskandidierenden der Parteien vergeben werden und dann an die Kandidierenden der Landesliste. Das Entstehen von Überhang-und Ausgleichsmandanten wird zukünftig ausgeschlossen. Hierzu wird der vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl konsequent weitergeführt.

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