Beendigung des Klageverfahrens der SPD-Stadtratsfraktion gegen die Stadt Augsburg wegen des genehmigten Asphalt-Mischwerks in Lechhausen

09. Oktober 2013

Die SPD-Fraktion im Augsburger Rathaus verfolgt das Klageverfahren gegen die Stadt Augsburg wegen fehlender Beteiligung des Umwelt- und Bauausschusses bei der Genehmi-gung des Asphaltmischwerkes in Augsburg Lechhausen nicht in zweiter Instanz weiter. Die Klage der Fraktion auf Feststellung des rechtswidrigen Vorgehens der Stadt Augsburg im Genehmigungsverfahren und auf Rücknahme der hierbei ergangenen Genehmigung für das geplante Asphaltmischwerk wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg im August 2013 für unzulässig erklärt. Das heißt, in der Sache wurde letztlich nicht entschieden. Die SPD-Fraktion stand vor der Überlegung, hiergegen in Berufung zu gehen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Stefan Kiefer erklärt hierzu: „Die SPD-Fraktion hat im Sinne der Anwohner und angesiedelten Betriebe in der Umgebung des geplanten Asphaltmischwerks Lechhausen mit aller Kraft dafür gekämpft, diese, aus unserer Sicht völlig falsche Entscheidung der Stadt Augsburg rückgängig zu machen. Damit hatten wir leider im Gerichtsverfahren keinen durchschlagenden Erfolg. Wir haben das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg zu akzeptieren, wonach wir als Fraktion eine solche For-derung nicht aufstellen dürfen.

Wir respektieren selbstverständlich die Rechtsfindung eines Gerichts, können uns jedoch weiterhin nicht erklären, weshalb nur der gesamte Stadtrat die Einhaltung einer Geschäfts-ordnung bei Genehmigungsverfahren einfordern dürfen soll. Damit ist eine Umgehung der geltenden Geschäftsordnung durch die Mehrheit bzw. die Stadtregierung seitens der Min-derheit gerichtlich nicht überprüfbar. Dies halten wir vor dem Hintergrund des verfassungs-rechtlich garantierten effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) für schwierig.

In der Sache hilft es aber den Anwohnern wenig, wenn wir über diese juristischen Fragen mit der Stadt Augsburg streiten. Immerhin haben wir parallel zum Gerichtsverfahren sicherge-stellt, dass wenigstens künftig die zuständigen Referenten ungefragt sämtliche störungsrele-vanten Bauvorhaben nach dem Immissionsschutzgesetz im Umweltausschuss darstellen muss. Damit sind die Stadträte wieder in der Lage, nachzufragen und weitere Schlüsse zu ziehen.

Unabhängig von der Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits bleibt die Diskussion über die Positionierung des weiterhin umstrittenen Asphaltmischwerks in Lechhausen ungelöst. Die Stadtregierung hat es bisher nicht geschafft, einen Alternativstandort für das Asphalt-mischwerk zu finden, bei dem keine Nachbarschaftsinteressen gefährdet werden und mit dem auch der Anlagenbetreiber einverstanden wäre. Dies belegt erneut, in welche ausweg-lose Situation die Stadt Augsburg dadurch manövriert wurde, dass die Stadtregierung dem Stadtrat nicht ermöglicht hat, rechtzeitig die notwendigen planungssichernden Schritte zu ergreifen.“ So Kiefer abschließend.

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