Die Einbürgerung wird damit in der Regel nach fünf Jahren möglich, in Ausnahmefällen schon nach drei Jahren wegen besonderer Leistungen.
Die Niederlassungserlaubnis kann nach drei Jahren erworben werden.
Damit signalisieren wir vielen gut integrierten Menschen, dass sie zu uns gehören und Teil unserer Gesellschaft sind. Von rund 12,3 Mio. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben rund 5,3 Mio. bereits seit mindestens zehn Jahren hier.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit setzt die Zustimmung zu den Werten unseres Grundgesetzes voraus. Wer die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht teilt oder ihnen sogar zuwider handelt, insbesondere wer sich – auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle – antisemitisch, rassistisch oder in sonstiger Weise menschenverachtend betätigt, kann nicht eingebürgert werden.
Das Gesetz richtet sich an Menschen, die hier seit Jahren leben und bestens integriert sind. Wir brauchen ein modernes Einbürgerungsgesetz als Baustein für unser Werben um Fach-und Arbeitskräfte.