2021 haben Bundestag und Bundesrat der SGB VIII-Reform durch das „Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz“ zugestimmt, durch die in drei Stufen bis 2028 die „inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe“ gesetzlich verankert wird. Dadurch wird die bisherige Spaltung der Zuständigkeiten bei der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beseitigt.
Bisher sind die Jugendämter für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen zu-ständig, während für körperliche und geistige Behinderungen die Zuständigkeit bei den Be-zirken liegt. Diese Regelung, die zu erheblichen Abgrenzungs- und Zuständigkeitskonflikten im Grenzbereich zwischen geistiger / körperlicher und seelischer Behinderung führt), wird in zwei Schritten bis 2028 geändert. Zum 01.01.2024 werden sogenannte „Verfahrenslotsen“ bei den Jugendämtern eingeführt. 2028 sollen die Jugendämter durch ein besonderes, bis 2027 zu verabschiedendes Gesetz, für die Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche allein zuständig werden.
In Bayern bedeutet das eine umfangreiche Zuständigkeitsverschiebung. So werden in Schwaben die Aufgaben eines ganzen Sachgebiets des Bezirks mit über 50 Mitarbeitenden auf die vier kreisfreien Städte und zehn Landkreise übertragen. Das stellt eine organisatori-sche Mammutaufgabe vor allem für die Städte und Landkreise dar, deren Jugendämter der-zeit nicht über freie Kapazitäten klagen. Sie wird erschwert dadurch, dass auch das bisher zuständige Sachgebiet 24 des Bezirks Schwaben – insbesondere wegen einer deutlichen Fallzahlsteigerung bei der Schulbegleitung / Individualbegleitung – an oder über der Kapazi-tätsgrenze arbeitet.
Der SPD-Fraktion im schwäbischen Bezirkstag liegt daran, dass langfristig Vorbereitungen getroffen werden, um die durch den Übergang drohenden vor allem personellen Probleme zu bewältigen. Die im Grundsatz nach dem Motto „Ein Kind mit einer Behinderung ist zu-nächst einmal ein Kind“ zu begrüßenden Reform darf nicht zu chaotischen Zuständen in den Jugendämtern führen, die zu Lasten der Kinder, Jugendliche und ihrer Eltern sowie der Ein-richtungen gingen. Deshalb hat die SPD-Fraktion bereits am 10.03.2022 eine Anfrage an den Bezirk Schwaben gestellt, die in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 28.06.2022 beantwortet wurde. Der Bezirk führt nun am 14.09.2022 im Landratsamt Augs-burg einen „runden Tisch zur SGB VIII-Reform“ durch, zu dem die Oberbürgermeister:innen der vier kreisfreien Städte und die Landrät:innen der zehn schwäbischen Landkreise eingela-den werden. Durch die frühzeitige Information sollen die Weichen für einen geordneten Übergang gestellt werden.
Dass ist erforderlich, um im Interesse der Kinder und Jugendlichen aus der Reform, die nicht zuletzt auf Betreiben der SPD beschlossen wurde, einen Erfolg zu machen.
Volkmar Thumser, Bezirksrat
Beauftragter des Bezirks Schwaben für Menschen mit Behinderung und für Inklusion
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