Bericht aus dem Bundestag

03. Juli 2023

Weiterbildungsgesetz – beschlossen
• Fachkräftemangel darf nicht zur Wohlstandsbremse für Deutschland werden. • Auf dem Weg in die Weiterbildungsrepublik unterstützen wir die Erwerbstätigen von heute, die Arbeit von morgen machen zu können: wir reformieren die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und führen ein Qualifizierungsgeld ein. • Die Ausbildungsgarantie sorgt dafür, dass alle, die eine Berufsausbildung machen wollen, auch einen Ausbildungsplatz finden können.

Nach Verabschiedung des Gesetzes sind für die verschiedenen Bestandteile (Ausbildungsgarantie, Weiterbildungsförderung und Qualifizierungsgeld) jeweils noch Vorarbeiten notwendig, so dass diese schrittweise in Kraft treten werden.

Offen für Fachkräfte – ein neues Einwanderungsrecht – beschlossen
• Mit einem verbesserten Einwanderungsrecht geben wir Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Berufsausbildung machen wollen, eine sichere Perspektive. • Wir brauchen die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland, um Fachkräftemangel zu überwinden. Denn er bremst unsere Wirtschaft aus und gefährdet unseren Wohlstand. • Wir erleichtern die Einwanderung von Arbeitskräften, deren Qualifikation zwar nicht formal anerkannt ist, die aber zusätzlich passende Berufserfahrung mitbringen.

Weitere Infos siehe Augsburg direkt, aktuelle Ausgabe

Der Bundestag hat das Gesetz am 23. Juni 2023 beschlossen. Es wird nach abschließender Beratung im Bundesrat in drei Stufen bis zum Frühsommer 2024 in Kraft treten. Die flankierende Verordnung wird im Bundesrat voraussichtlich am 7. Juli 2023 behandelt.

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