SPD fordert sensiblen Umgang mit Umfrageergebnissen mitten im Wahlkampf
Die SPD Augsburg kritisiert, dass die Augsburger CSU-Stadtregierung mitten im Wahlkampf eine Meinungsumfrage in Auftrag gibt und auf Kosten der Steuerzahler die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Wahlabsichten fragt.
„Es muss in jedem Fall der Eindruck vermieden werden, dass das Instrument einer Bürgerumfrage von einer Stadtregierung parteipolitisch ausgenutzt wird, um ihre Wahlchancen zu verbessern. Alles andere wäre eine Benachteiligung der Mitbewerber und damit gesetzeswidrig“, bekräftigt Margarete Heinrich, die Wahlkampfleiterin der SPD.
Sie erinnert an die sogenannten Resonanzstudien der bayerischen Staatsregierung, die dazu dienten, die Wahlstrategie der CSU zu verbessern. Sie wurden mittlerweile als verfassungswidrig eingestuft.
„Es muss sichergestellt werden, dass die regierende CSU im Wahlkampf keinen Vorteil vor den anderen kandidieren Parteien hat“, fordert Margarete Heinrich. Zwar sei auch bei früheren Bürgeranfragen nach der Wahlabsicht gefragt worden, aber in größerem Abstand zur Kommunalwahl. "Deshalb sind diese Daten hochsensibel und der Anschein eines Missbrauchs muss verhindert werden."
Die Bürgerumfrage könne sonst dazu dienen, den Wahlkampf des OB zu unterstützen und ihm Material für seine Kampagne zu liefern. „Das hat die CSU aber aus ihrer eigenen Tasche zu bezahlen und nicht über den Stadtsäckel." Die SPD verweist in diesem Zusammenhang auf die Kritik des Bundes der Steuerzahler an, der seinerzeit über die aus dem Staatshaushalt finanzierten Umfragen der CSU-Staatsregierung:
Es könne "doch nicht angehen, dass Umfragen vom Steuerzahler bezahlt werden und in Wirklichkeit auch einer einzelnen Partei zu Gute kommen". Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof hat festgestellt, dass „parteipolitisch relevante Fragestellungen nicht von den Aufgaben einer Staatsregierung umfasst sind und daher nicht Gegenstand der von ihr in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen sein dürfen“. Daher verbiete sich eine Finanzierung solcher Fragestellungen aus Haushaltsmitteln. Der Bund der Steuerzahler geht noch einen Schritt weiter: "Steuergelder, die für Meinungsumfragen ausgegeben wurden, die wiederum der parteipolitischen Arbeit zu Gute kommen, sind auf Heller und Pfennig zurückzuzahlen."