Ein Problem für ein starkes Parlament

26. Februar 2014

Dr. Linus Förster zur Abschaffung der 3 Prozent Hürde

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Drei-Prozent-Klausel für die Wahlen zum Europäischen Parlament für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hatte die Klausel im Juni vergangenen Jahres beschlossen, nachdem das Verfassungsgericht die zuvor bestehende Fünf-Prozent-Hürde für rechtswidrig befunden hatte.

Der europapolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Linus Förster bedauert das Urteil der Karlsruher Richter den „die repräsentative Demokratie braucht starke Parlamente!“.

Zwar beinhalten Entscheidungen zu Sperrklauseln immer eine Abwägung zwischen Stimmengleichheit und Funktionsfähigkeit der jeweiligen Volksvertretung. Aber je mehr Bedeutung der Funktionsfähigkeit beigemessen wird, umso eher ist eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen zu rechtfertigen. Das Urteil der Karlsruher Richter wird demnach der Stellung des Europäischen Parlaments nicht gerecht. Denn die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments ist seit 1979 nicht schwächer geworden – ganz im Gegenteil: Der Vertrag von Lissabon hat es weiter gestärkt. Inzwischen hat es auch Befugnisse, die sich mit denen von Landtagen und dem Bundestag vergleichen lässt.

Die Abschaffung einer Sperrklausel bedeutet also einen Rückschritt für die gewonnene Handlungsfähigkeit des europäischen Parlaments, denn eine übermäßige Parteienzersplitterung durch fraktionslose Abgeordnete erschwert auf Dauer stabile Mehrheiten in Straßburg. Es handelt sich also um eine Entscheidung die in letzter Konsequenz die Demokratie in der Europäischen Union schwächt.

Die SPD wird weiter politisch für die klaren Mehrheiten kämpfen, die Europa braucht, um funktionieren zu können, denn das Europäische Parlament ist die einzige supranationale Volksvertretung weltweit – sie gilt es nicht abzuwerten, sondern aufzuwerten.

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