Die Flut von abgestellten LKW und Kleintransportern in Wohngebieten im gesamten Bundesgebiet nimmt seit Jahren zu, so auch in Augsburg. Zahlreiche Firmen geben ihren Mitarbeitern beruflich genutzte Fahrzeuge mit nach Hause, zum großen Ärgernis vieler Bürgerinnen und Bürger. Den Bau- und Ordnungsverwaltungen der Kommunen sind aufgrund schwammiger Formulierungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) oftmals die Hände gebunden.
Die SPD-Fraktion hat nun mit einem Antrag den Augsburger Oberbürgermeister gebeten, sich als Präsident des Bayerischen Städtetages für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung einzusetzen, die es Kommunen erlaubt, rechtsicher und nachhaltig gegen das nächtliche Abstellen solcher Fahrzeuge vorzugehen.
Derzeit gilt die Regelung: Kraftfahrzeuge mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Kraftfahrzeuganhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen dürfen im Bereich geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten, in Klinik- und Kurgebieten sowie in der Erholung dienenden Sondergebieten zwischen 22 und 6 Uhr regelmäßig nicht parken. Heinrich: „Wer soll das überwachen? Selbst bei einer entsprechenden Personalaufstockung bei Polizei und Ordnungsbehörden könne das nicht kontrolliert werden“.
Zumeist beschweren sich die Anwohner über Kleintransporter unter 7,5 Tonnen, die von der bisherigen Regelung erst gar nicht betroffen sind, weiß SPD-Stadtrat Dieter Benkard aus dem Stadtteil Oberhausen. In diesem Stadtteil sei der Anblick der Blechlawinen besonders schlimm. „Die Wohnqualität leidet enorm darunter. Parkplätze, die eh schon Mangelware sind, werden zusätzlich blockiert. Bewohner in Erdgeschoßwohnungen haben weniger Licht. Fußgänger, Radfahrer, Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühle werden oftmals stark behindert“, so Benkard. Hatten in früheren Jahren Logistikfirmen und Speditionen einen eigenen Firmenhof mit Abstellmöglichkeiten für den Fuhrpark, so ist das heute das Wohngebiet des Fahrers.
Wer gewerblich Fahrzeuge einsetzt, sollte zwingend auch ausreichende Parkflächen für diese Fahrzeuge nachweisen können und diese verpflichtend nutzen. Jeder private Häuslebauer muss inzwischen verpflichtend ausreichend Parkfläche auf seinem Grundstück vorsehen, ob er ein Auto hat oder nicht. Das Abstellen gewerblich genutzter Fahrzeuge findet im Gegenzug zunehmend auf öffentlichen Flächen statt, ergänzt Heinrich abschließend.