Sozialticket muss gerecht und nachhaltig sein – keine Kleinspurlösung

28. Januar 2014

Mit einem gemeinsamen Antrag für die Stadtratssitzung am 30.01.14 sprechen sich die Stadtratsfraktionen von SPD und B'90/ Die Grünen sowie die Gruppe Die Linke für die Einführung eines Sozialtickets in Augsburg aus.

SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Stefan Kiefer betont, dass mit dem Sozialticket nicht nur ein Teil der Anspruchsberechtigten angesprochen werden darf, sondern alle Menschen, die auf staatliche Transferleistungen nach SGB II und XII angewiesen sind sowie die Empfänger von Wohngeld und Asylsuchende. „Hier Unterscheidungen und Abstufungen vorzunehmen, entspricht nicht meiner sozialdemokratischen Politik für Augsburg. Mir geht es um Gerechtigkeit und die Teilhabe einer großen Gruppe in unserer Stadt am ÖPNV und damit am öffentlichen Leben.“ „Daher bleibt die SPD, bei der von uns vorgeschlagenen Variante. Wir planen den Start des Sozialtickets für Herbst diesen Jahres und dafür sind auch die Finanzmittel im Haushalt 2014 ausreichend“, so Kiefer.

Der Grüne-Fraktionsvorsitzende Reiner Erben weist den CSU-Vorschlag als wenig zielführend zurück. „Die CSU versucht nach wie vor die Einführung eines Sozialtickets für alle Menschen, die auf soziale Hilfen angewiesen sind, zu verwässern. Es war absehbar, dass angesichts der Öffentlichen Debatte zum Sozialticket die CSU und ihr Oberbürgermeister mit ihrer Blockade-Haltung nicht durchkommen werden. Mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag wird versucht, sozial benachteiligte Menschen aufzuteilen. Diese Scheinlösung werden wir nicht mitmachen.“

Stadtrat Alexander Süßmair (DIE LINKE) lehnt den CSU Vorschlag ebenfalls ab:"Es verstößt eindeutig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wenn wir von allen Personengruppen, die auf staatliche Hilfe zur Existenzsicherung angewiesen sind, einen Kreis herausgreifen für den das Sozialticket gelten soll. Das wäre eine unerlaubte Diskriminierung der anderen. Zum Argument mit den Kosten, kann ich nur wiederholen, dass es Unsinn ist, dass immer die gesamte Differenz zum Normalpreis erstattet werden soll. Dafür gibt es keinen Grund! Die Stadt Augsburg kann die AVG mit einer Dienstleistung, wie andere Partner auch (z.B. der FCA) beauftragen und muss dann mindestens den Stadtwerken die tatsächlich entstehenden Kosten erstatten. Nicht mehr und nicht weniger. Genau diese Variante hat der Vertreter der Regierung von Schwaben in der Sitzung am 15.1. selbst genannt."

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