Kiefer: „Auch ohne Gerichtsurteil hätte die Stadt längst tätig werden können!“
„Vor genau zwei Jahren hat die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag gestellt, die Maximilianstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen. Damit ist es möglich, auch in einem derart breiten Straßenraum, wie er hier vorliegt, eine geringere Höchstgeschwindig-keit als 30 km/h anzuordnen, z.B. 20 km/h“, erklärt der Mitberichterstatter im Allgemeinen Ausschuss, Stadtrat Gerd Arnold.
„Dieser Vorschlag wurde jedoch von der damaligen Stadtratsmehrheit aus CSU und Pro Augsburg abgelehnt, auch vom heutigen Ordnungsreferent Volker Ulrich. Schön, dass er nun erkannt hat, dass die Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km/h einen wesentlichen Bestandteil zur Beruhigung der Maximilianstraße beitragen kann, vor allem in der Nacht. Schade, dass er und die CSU für diese Einsicht zwei Jahre und ein Urteil der Verwaltungsgerichts gebraucht haben“, verdeutlicht der SPD-Fraktionsvorsitzende, Dr. Stefan Kiefer.
„Wir könnten heute bei der Lösung der Lärmproblematik schon einen großen Schritt weiter sein, wenn die Stadtregierung nicht zu lange die Hände in den Schoss gelegt hätte. Dies gilt auch für weitere Maßnahmen, die der Ordnungsreferent nun vorschlägt, z.B. die Verstärkung des städtischen Ordnungsdienstes“, so Kiefer weiter.
„Denn es ist ebenfalls seit zwei Jahren bekannt, dass hier Personal fehlt, das man aber aufgrund der desolaten Haushaltslage nicht einstellen möchte. Wenn die Stadt dies nun tut, dann muss man aber auch den Aufgabenbereich des städtischen Ordnungsdienstes so fassen, dass er als „Konfliktmanager“, gerade bei lautstarken Auseinadersetzungen während der Nacht auftreten kann. Dafür braucht es eine entsprechende Ausbildung, die es auch nicht zum Nulltarif gibt“, so Kiefer abschließend.