SPD-Fraktion fordert Begrenzung für Mieterhöhungen in Augsburg

08. Mai 2013

Kiefer: „Massivem Anstieg der Mietpreise muss entgegengewirkt werden!“

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Stadt Augsburg in die Rechtsverordnung zu § 558 Abs. 3 BGB mit aufzunehmen, wonach die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 % begrenzt wird.

„Das bedeutet nichts anders, als dass die Mieten in Augsburg nur noch bis zu maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden können“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende, Dr. Stefan Kiefer.

„Mit unserem Antrag, fordern wir die Stadtregierung des weiteren auf, darauf hinzuwirken, dass durch die Staatsregierung diese Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze bald-möglichst in Kraft gesetzt wird, so wie das bereits zum 15. Mai 2013 für die Landeshauptstadt München passiert und für andere bayerische Städte geplant ist“, verdeutlicht Kiefer im Weiteren.

„Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz wurde zum 1. Mai 2013 in § 558 Abs. 3 BGB eine Re-gelung eingefügt, wonach die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärk-ten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20% auf 15% absenken. Hierzu werden die Bundesländer ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen und die Städte zu benennen, in denen „die ausreichende Ver-sorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“.

„Zwar ist das Mietniveau in Augsburg deutlich geringer als in München, allerdings ist auch die Einnahmesituation der Bevölkerung deutlich niedriger. Das massive Anziehen der Woh-nungspreise macht sich auch in Augsburg deutlich spürbar und sorgt zunehmend für Prob-leme bei der Bevölkerung. Die Senkung der Kappungsgrenze ist hierzu ein wichtiger Schritt“, so der OB-Kandidat der SPD.

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