Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit einem Antrag die Verwaltung beauftragt, für die Jakobervorstadt-Nord und dem Bismarckviertel sogenannte Erhaltungssatzungen zu erlassen.
Dr. Florian Freund, SPD-Fraktionsvorsitzender: „bezahlbarer Wohnraum ist in Augsburg eine Mangelware. Es wird der Stadt Augsburg nicht gelingen diese Problematik allein durch den Bau neuer Wohnungen in den Griff zu bekommen. Gerade auch deshalb, weil in Augsburg wenige Flächen für eine Wohnbebauung vorhanden sind und der Bau von Wohnungen immer teurer wird.“
Dennoch tut sich was in Augsburg. Der Bau-und Konversionsausschuss hat in seiner letzten Sitzung die Jakobervorstadt-Nord als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Freund: „Wir freuen uns sehr, dass die Forderung der SPD-Fraktion nun realisiert wird, die Jakobervorstadt aufzuwerten. Diese Aufwertung darf aber nicht zu Lasten der dortigen Bevölkerung gehen. Erhaltungssatzungen tragen zur Sicherung erschwinglichen Mietwohnraums sowie zum Schutz gewachsener Milieus und Bevölkerungsstrukturen in den Stadtvierteln bei. Aus diesem Grund muss eine sog. Erhaltungssatzung erlassen werden!“
Stefan Quarg, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, unterstützt die Forderung und macht dies an einem Bespiel fest: „Vor zehn Jahren wurde das Textilviertel städtebaulich aufgewertet. Ehemalige Werkswohnungen wurden von Investoren gekauft, saniert und in teure Eigentumswohnungen umgewandelt oder die alten Mietshäuser wurden durch den Neubau von Luxuswohnungen ersetzt. Das hatte zur Folge, dass ein Großteil der angestammten Bevölkerung, die über Jahrzehnte dort wohnte, durch einkommensstärkere Haushalte verdrängt worden ist. Das Baugesetzbuch ermöglicht es für Sanierungsgebiete, wie aktuell bei der Jakobervorstadt, Erhaltungssatzungen zu erlassen und tragen somit zur Sicherung erschwinglichen Mietwohnraums sowie zum Schutz gewachsener Milieus und Bevölkerungsstrukturen in den Stadtvierteln bei.
Christian Moravcik, SPD-Stadtrat: „Aufgrund der äußerst angespannten Wohnungsmarksituation ist die Stadt gefordert, alle möglichen Registerkarten zu ziehen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten. Neben einer Erhaltungssatzung muss die Stadt sicherstellen, dass künftig bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes von einem Neubaugebiet, eine verbindliche Quote von mindestens 30 Prozent für günstige Wohnungen festgeschrieben wird. Baureferent Merkle ist hier am Zug schnellstmöglich ein Konzept vorzulegen.“