Das Landessozialgericht hat in einem Urteil das Job-Center Augsburg verurteilt, dem Kläger höhere Leistungen für die Unterkunft zu zahlen. Leistungsberechtigte haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit diese angemessen sind. Hierbei habe eine Angemessenheitsprüfung zu erfolgen.
Die Datenbasis für den ab 2013 in Augsburg angewendeten grundsicherungsrelevanten Mietspiegel entspreche in wesentlichen Punkten nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichtes, weil er „kein realitätsgerechtes Abbild der aktuellen Situation bei Neuanmietungen in der Stadt Augsburg“ biete – so die Pressemitteilung des Landessozialgerichtes.
Fraktionsvorsitzende Margarete Heinrich: „ Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Verwaltung keine andere Möglichkeit, um als Datenbasis 10 Prozent des regionalen Wohnungsbestandes für die Ermittlung der angemessenen Mietwerte heranzuziehen. Bei der Erhebung waren lediglich 5 Prozent Daten von Mietwohnungen. Der jetzt gültige qualifizierte Mietspiegel für Augsburg, den die SPD-Fraktion forderte und vom Sozialbürgermeister Dr. Stefan Kiefer umgesetzt wurde, gibt indes eine zuverlässigere und differenzierte Marktübersicht über den Mietwohnungsmarkt in Augsburg. Heinrich: „ Es ist wichtig und richtig, dass es für Augsburg einen qualifizierten Mietspiegel gibt. Dadurch können künftig gerichtliche Mietstreitigkeiten meist verhindert werden.“