SPD möchte die Wohnsituation für Menschen mit Behinderung in Augsburg verbessern

12. Januar 2016

Jutta Fiener, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Es muss auch für Menschen mit Behinderung geeigneter Wohnraum geschaffen werden!“

SPD-Stadtratsfraktion stellt einen Antrag für “Inklusives Wohnen im Quartier für Menschen mit psychischem Handicap“. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, so ist es in § 1 des Sozialgesetzbuches IX verankert.

Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen sieht oftmals jedoch ganz anders aus. Jutta Fiener, SPD-Stadträtin: „Es besteht immer noch eine zu große Diskrepanz zwischen den Forderungen der UN-Konvention, dem Sozialgesetzbuch IX und der gesellschaftlichen Realität.“ Die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen ist auch in Augsburg durch stationäre Wohnanlagen in Randgebieten oder sehr großen Wohneinrichtungen geprägt, so Stadträtin Fiener. Ziel müsse es sein, den betroffenen Menschen bei der Entwicklung und Umsetzung eines eigenverantwortlichen Lebenskonzeptes zu unterstützen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben so weit wie möglich zu ermöglichen. Leider bestehen gegenüber Menschen mit Behinderung in unserer Stadtgesellschaft noch viel zu große Vorurteile, so ist sich auch SPD-Stadträtin Anna Rasehorn sicher.

Diesen Vorurteilen entgegenzutreten und dem Rechtsanspruch der Menschen mit Behinderung zu entsprechen sieht, Rasehorn unter anderem darin, dass z.B. inklusives Wohnen im Quartier für Menschen mit einem psychischen Handicap im Stadtgebiet entsteht. Hier sollen, so Fiener, die Menschen wohnen, die zwar selbstständig ihren Arbeitsalltag bewältigen können, jedoch eine beratende Unterstützung benötigen. Vorstellbar wären ca. 20 Einzelwohnungen, die innerhalb eines größeren Baukörpers verteilt sind.

Für SPD-Stadtrat Dieter Benkard würde sich das ehemalige Areal der Reese-Kaserne für die erste Einrichtung bestens eignen. Auf diesem Areal wurden inzwischen viele Bauprojekte begonnen und fertiggestellt. Auch die Wohnungsbaugesellschaft (WBG) ist hier Bauträger. Die WBG hätte die Möglichkeit, 10 Wohnungen im 1. Bauabschnitt und weitere 10 Wohnungen im 2. Bauabschnitt zu errichten. Damit das erforderliche Wohnungskontingent für die betroffenen Menschen stabil bleibt und auch ein Rotationssystem gewährleistet ist, sollte das Mietverhältnis nicht direkt zwischen der WBG und den bedürftigen Menschen, sondern mit einem sozialen Träger abgeschlossen werden. Um die Betreuung der Menschen mit psychischer Behinderung zu gewährleisten, ist in unmittelbarer Nähe ein Präsenzstützpunkt des sozialen Trägers einzurichten.

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