Arbeitsgemeinschaft 60 plus Augsburg

Die AG 60plus wird nachfolgenden Antrag zur Rentenpolitik auf dem nächsten Unterbezirksparteitag der SPD Augsburg stellen:

Die Unterbezirkskonferenz der SPD möge folgenden Antrag beschließen und an die Landeskonferenz und an den Bundesparteitat der SPD weiterleiten:

  1. Der Parteivorstand und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert alles zu unternehmen um Alterarmut auch für zukünftige Rentnergenerationen zu verhindern.
  2. Die sogenannten versicherungsfremde Leistungen der Rentenversicherung voll aus Steuermitteln bezahlt werden.
  3. Arbeitgeber, die ältere Arbeitnehmer vor erreichen des Renteneintrittsalters aus betrieblichen Gründen freistellen und damit unsere Sozialsysteme belasten auch die Kosten zu tragen haben.
  4. Es muss ein Rentensystem entwickelt werden, das der Berechnung der Beamtenversorgung angeglichen wird.

Begründung:

zu 1. Alterarmut ist nicht von Gott gewollt, sondern das Ergebnis einer falschen Rentenpolitik und kann deshalb auch durch eine andere Politik beseitigt werden. Es kann und darf nicht sein, dass Arbeitnehmer, die 45 Jahre gearbeitet und Beiträge bezahlt haben, im Alter eine Rente bekommen, die unter dem Regelsatz liegt. Die Rente muss zum Leben reichen. Das wäre auch ein Zeichen für die Würde der Menschen.

zu 2. Durch politische Entscheidungen sind seit Jahrzehnten der Rentenversicherung Leistungen übertragen worden, die mit der eigentlichen Rentenversicherung nichts zu tun haben. Die Versorgung von Kriegsfolgelasten, Rente für Spätaussiedler, Mütterrente, Erziehungszeiten z.B. sind keine Aufgaben der Rentenversicherung, sondern die des Staates. Deshalb müssen diese Kosten auch voll aus Steuermitteln bezahlt werden und nur teilweise durch einen Zuschuss des Staates getragen werden - denn es ist eine Aufgabe aller Bürger und nicht nur der Versichertengemeinschaft.

zu 3. Seit vielen Jahren werden Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen bei Personalabbau “sozialverträglich” auf Kosten unserer Sozialsysteme, entsorgt. Das trifft vor allem ältere Arbeitnehmer, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters freigestellt werden. Sie scheiden vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus und werden der Arbeitsagentur und dann der Rentenversicherung zu Verfügung gestellt. Das Arbeitslosengeld und Rente hat die Versichertengemeinschaft zu bezahlen. Die Arbeitgeber, die durch solche Maßnahmen einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen, haben deshalb auch die Kosten zu tragen. Gerade diese Arbeitgeber haben im Moment “große Sorgen”, dass es mit der Rente mit 63 Jahren zu einer großen Zahl von Frühverrentungen kommt und dies zu Lasten der jüngeren Arbeitnehmer geht.

zu 4. Die heutige Rentenberechnung wurde zum 1.1.1992 eingeführt. Davor gab es für jedes Versicherungsjahr bei Erwerbsunfähigkeit oder Altersrente 1,5 Punkte, also nach 40zig Jahren 60zig Punkte. Der Rentner bekam 60 % seines Durchschnitteinkommens.

Heute ist die Berechnungsgrundlage bei der Rentenberechnung das Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer in Deutschland. Es beträgt zur Zeit 34.857 Euros im Jahr. Dafür gibt es einen Entgeltpunkt. Dieser hat einen Wert von 28,61 Euros. Ist der persönliche Jahresverdienst höher gibt es einen Zuschlag zum Entgeltpunkt, ist dieser niedriger einen Abschlag.

Um das Durchschnittseinkommen zu erreichen ist ein Stundenlohn von über 17 Euros oder ein Monatslohn von 2900 Euros notwendig. Hat ein Arbeitnehmer z.B. vierzig Jahre lang immer das Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer erzielt bekommt er vierzig Entgeltpunkte und somit 40 x 28,61 Euros, also 1.144,40 Euros monatliche Bruttorente.

Demgegenüber ist die Beamtenversorgung ganz anders geregelt. Ein Beamter erzielt je Dienstjahr 1,7935 Prozentpunkte, nach vierzig Jahren 71,75 % seiner Dienstbezüge.

Diese ungleiche Behandlung in der Altersversorgung ist ein Verstoß gegen unser Grundgesetz und deshalb Verfassungswidrig. Deshalb ist die Rentenberechnung der Pensionsberechnung anzugleichen.