SPD fordert Erstattung der Kita-Gebühren während der Corona-Krise

26. März 2020

SPD schickt Brandbrief an den Bayerischen Ministerpräsidenten Söder

Deutschlandweit sind Kitas und Schulen geschlossen, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Für Eltern bedeutet das: Die Kinder müssen zu Hause betreut werden. Während die Eltern selbst weiter zur Arbeit müssen oder nebenbei im Home-Office arbeiten. Ein Ende dieses für alle Beteiligten anstrengenden Zustands ist nicht absehbar. Hinzu kommen häufig noch Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit oder das vollständige Wegbrechen von Einnahmen, etwa bei Selbstständigen.

SPD-OB-Kandidat Dirk Wurm: „In dieser Situation werden die Beiträge für Kita oder Kindertagespflege schnell zu einer großen zusätzlichen Belastung für die betroffenen Eltern.“ In Augsburg bedeutet dies z.B. für Eltern mit einem Kind ab 3 Jahren eine monatliche Belastung je nach Buchungszeit in der Kita von ca. 110 bis 130 € bzw. für Kinder bis 3 Jahren von 250 bis 290 € pro Kind.

Wurm: „Aufgrund der Corona-Pandemie bestehen für viele Menschen und Familien finanzielle Engpässe. Durch die Kita-Gebühren werden sie noch verstärkt und gesamtwirtschaftlich gesehen wird gerade dem lokalen Handel zusätzlich noch Kaufkraft entzogen. Da müssen wir dringend handeln.“

SPD- Landtagsabgeordnete Harald Güller: „Meiner Meinung nach ist es deshalb dringend notwendig, dass der Freistaat betroffene Eltern durch eine auf die Zeit von Schließungen befristete Zeit zu unterstützen. Um ein sozial gerechtes und dennoch einfaches Verfahren der Rückerstattung von Gebühren zu finden, könnte der Freistaat z.B. regional auf die durchschnittlichen Kosten von Kommunalen Kitas zurückgreifen. Eine Lösung des Problems auf dem Rücken der Träger der geschlossenen Einrichtungen, durch reine Kulanz-Regelungen ist nicht möglich. Der Freistaat hat richtigerweise mit den Trägern der Kitas vorläufige Regelungen gefunden, dass diese aufgrund der Corona-Pandemie nicht in eine wirtschaftliche Notsituation geraten. Zu diesen Hilfen gehört auch, dass der 100 €- Kitazuschuss des Freistaats auch während der Schließung weiterbezahlt wird. Auf all diese Regelungen und das Geld sind die Träger und damit auch das bei ihnen beschäftigte Personal zweifellos dringend angewiesen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Florian Freund: „Erste Bundesländer haben bereits beschlossen, die trotz Schließung anfallenden Gebühren zu übernehmen und Eltern so finanziell zu entlasten. So muss es auch in Bayern umgesetzt werden. Denn eine flächendeckende Übernahme der Gebühren ist das Gebot der Stunde.

Kurze Information zur Finanzierung der Kinderbetreuung:

Kitas werden in Deutschland von verschiedenen Trägern unterhalten. Diese können öffentlich (kommunal) oder frei (also zum Beispiel kirchlich) sein. Die Kindertagesbetreuung ist Ländersache. Das heißt: Die Kommunen stellen Kindergartenplätze bereit und ermöglichen die Betreuung innerhalb der Kindergärten. Allerdings mit der Unterstützung der Bundesregierung: Der Bund gibt in Gesetzen die Rahmenbedingungen vor und unterstützt die Länder mit finanziellen Mitteln.