Bericht aus dem Bezirk Schwaben: Haushalt 2022 verabschiedet

04. Februar 2022

Der Bezirkstag hat auf seiner Sitzung vom 16. Dezember 2021 im Westhouse in Augsburg-Kriegshaber den Haushalt 2022 beschlossen. Die Rahmenbedingungen waren günstig. Daher kommt der Haushalt 2022 ohne Neuverschuldung aus; allerdings ist eine weitere Entnahme aus den Rücklagen erforderlich, um den Satz der Bezirksumlage mit 22,9 Punkten stabil zu halten. Diese Entnahme fällt aber mit 8,6 Mio. Euro weitaus geringer aus als im Haushalt 2021, der eine Entnahme von 47,5 Mio. Euro vorsah. Vom Verwaltungshaushalt, der mit 904 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2021 (898 Millionen) nur eine geringe Steigerung aufweist, entfallen wieder 95,14 % auf die Soziale Sicherung. Es folgen die Allgemeine Verwaltung des Bezirks mit 1,91 % und Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege mit 1,49 %.

Während die Ausgaben für Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung steigen, sorgt die Pflegereform 2022 durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) des Bundes zu einer Reduzierung des Sozialhilfeausgabenfür pflegebedürftige Menschen. Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim ab dem 1. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %.Dies wirkt sich auf die Ausgaben des Bezirks aus, der als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die Pflegekosten trägt, wenn die pflegebedürftige Person sie nicht aus eigenen Mitteln (Rente, Vermögen) und der Leistung der Pflegeversicherung leistenkann. Obwohl der Umlagesatz konstant bei 22,9 Punkten liegt, bedeutet dies aufgrund der guten Einnahmesituation der kreisfreien Städte und Landkreise in Schwaben im Bezugsjahr 2020 eine Steigerung der Umlage von 7,2 % oder 42 Mio. Euro.

Dabei wirkt sich jetzt aus, dass der Bund die Kommunen im Jahr 2020 mit Corona-Hilfen in erheblichem Umfang unterstützt hat. Die Zuwendungen des Freistaats Bayern an die bayerischen Bezirke nach Art. 17 FAG bleiben dagegen unverändert. Allein die Stadt Augsburg als größter Umlagezahler wird eine Bezirksumlage von 110,7 Mio. Euro (statt 101,5 Mio. im Jahr 2021) zu zahlen haben. Die Leistungen des Bezirks an Bürger und Bürgerinnen der Stadt Augsburg übersteigen diesen Betrag aber – wie die Statistik für die vergangen Jahre zeigt – deutlich.

In ihrer Haushaltsrede stimmte Fraktionsvorsitzende Petra Beer namens der SPD-Fraktion dem Haushalt zu. Sie merkte aber kritisch an, dass der Bezirk als „Ausputzer“ für den Freistaat einspringen müsse, um den Betrieb der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) der Förderzentren zu sichern, die durch das Kultusministerium unterfinanziert sind; dies war im vergangenen Jahr aufgrund von Anträgen der SPD-Fraktion und der CSU-Fraktion (!) Thema im Bezirkstag.